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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der nachfolgende Vertrag regelt Geschäftsbeziehungen zwischen der/die Kund*in und NiceTry GmbH (NiceTry) für das oben genannte Projekt. Änderung des Auftraggebers bedingen eine schriftliche Bestätigung von NiceTry.
2. Vertragsgegenstand
NiceTry übernimmt für ein allfälliges Projekt die Gesamtprojektleitung als intergraler Bestandteil seiner Leistungen und ist somit hauptverantwortlicher Ansprechpartner gegenüber der Kund*in. Experten und Zulieferer unterhalten ausschliesslich ein Vertragsverhältnis mit NiceTry. Als integraler Vertragsbestandteil des Vertrages gelten auch beiliegende Dokumente und die dafür angefertigten Offertdokumente. Mit der Unterzeichnung eines Vertrages oder einer Offerte bestätigt die Kund*in, dem NiceTry den aus dem Offertdokument hervorgehenden Betrag zu schulden. NiceTry behält sich vor alle zusätzlich anfallenden Kosten, welche durch die Kund*in ausgelöst werden, ebenfalls in Rechnung zu stellen.
3. Rechte
Die Kund*in erhält das Nutzungsrecht an Daten ausschliesslich am bestellten und somit fertigen Produkt. Dies allerdings auf unbeschränkte Zeit. Rohdaten und Footage bleiben Eigentum der jeweiligen Produzent*in. Die Kund*in gewährleistet, mit dem von ihm bereitgestellten Material (Texte, Bilder, Logos usw.) keine Rechte Dritter zu verletzen und dem Recht zur Verwendung derer zu sein. NiceTry lehnt jede Verantwortung in diesem Bereich ab. NiceTry behält sich vor, sofern nichts andere vereinbart wurde, produzierte Inhalte nach einem gemeinsam definierten Datum, als Referenz zu nutzen.
4. Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung eine Offerte/Vertrag kommt ein Vertrag zustande. Der Beginn der Leistungspflichten erfolgt gemäss beiliegender Offerte. Alle ab diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten werden zu den oben genannten Tarifen verrechnet.
5. Pflichten Kund*in
Die Kund*in ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von ihr bezogenen Dienstleistungen und für eine fristgerechte Bezahlung dieser Services verantwortlich. Rechnungen von NiceTry sind, sofern nichts anderes vereinbart, netto innert 14 Tagen zu bezahlen.

Projekte welche sich über eine Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken, werden der Kund*in monatlich in Rechnung gestellt. Ab einer Auftragssumme von 10'000.00 sFr. behält sich NiceTry vor eine Anzahlung von 30% vor Arbeitsbeginn in Rechnung zu stellen. Die Kund*in muss auf eigene Kosten die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass NiceTry die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.

Zur Verantwortung des Kunden zählen insbesondere:
– Rechtzeitige und vollständige Zurverfügungstellung notwendiger Daten, Unterlagen und sachdienlicher Informationen
– Sämtliche Nebenkosten resp. Spesen, welche zur Erbringung der oben genannten Leistung beitragen (z.B. Reisekosten an Drehort oder Verpflegung am Drehtag) sind von der Kund*in zu tragen.
6. Verbot der Personalabwerbung
Die Kund*in verpflichtet sich, keine bei NiceTry tätigen Personen direkt oder indirekt abzuwerben. Verletzt der Auftraggeber dieses Personalabwerbeverbot, hat er dem Auftraggeber eine kumulative Konventionalstrafe von 60'000.00 sFr. zu bezahlen; NiceTry hat das Recht, die Realerfüllung der Abwerbeunterlassung und die Bezahlung der Konventionsstrafe zu verlangen.
7. Haftungsausschluss
Tritt bei der Herstellung des Produktes ein Umstand ein, der die vertragsmässige Herstellung unmöglich macht, so hat NiceTry nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Produktes. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Produktes, die weder von NiceTry noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt die Kund*in nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind jedoch in jedem Fall zu begleichen.
8. Aufbewahrungspflicht
NiceTry übergibt nach Abschluss der Arbeiten sämtliche Dateien und Dokumente an die Kund*in. Rohdateien werden lediglich bis ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten bei NiceTry aufbewahrt.
9. Kündigung des Vertrags
Sofern der Vertrag nicht befristet ist, können beide Parteien den Vertrag innert 60 Tagen, per Ende des Monats schriftlich kündigen. Bei Widerruf des Auftrags durch den Auftraggeber vor Umsetzung der darin vereinbarten Leistungen, gelten die Bestimmungen des Art. 404 OR.
10. Gerichtsstand
Auf die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Bern. Soweit der vorliegende Vertrag keine anderen Regelungen vorsieht, gelten die Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht (Art. 394 ff OR).

NiceTry GmbH | Schwarzenburgstrasse 200 | 3098 Liebefeld - Bern | 🠒 hello@nicetry.ch

Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigen beide Parteien die oben aufgeführten AGBs gelesen zu haben und zu akzeptieren.